Gerd Fischer · Dipl.-Ing. Architekt · ö.b.u.v. Sachverständiger für Schäden an Gebäuden

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Bauplanung

Als Architekt übernehme ich alle Leistungsphasen gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI):

1. Grundlagenermittlung
2. Vorplanung
3. Entwurfsplanung
4. Genehmigungsplanung
5. Ausführungsplanung
6. Vorbereitung der Vergabe
7. Mitwirkung bei der Vergabe
8. Objektüberwachung
9. Objektbetreuung und Dokumentation.

Ich bin als verantwortlicher Sachverständiger zugelassen
für die Erstellung und Prüfung von Nachweisen des baulichen und energiesparenden Wärmeschutzes,
für die Erstellung von Nachweisen des vorbeugenden Brandschutzes,
für die Erstellung von Nachweisen der Standsicherheit einschließlich der Feuerwiderstandsdauer tragender Bauteile für Gebäude der Gebäudeklasse 1 bis 3.
Grundlage meiner Tätigkeit als Architekt ist die Berufsordnung der Bayerischen Architektenkammer, Waisenhausstraße 4, 80637 München.
Für meine berufliche Tätigkeit besteht eine Berufshaftpflichtversicherung bei der VHV Allgemeine Versicherung AG, Constantinstraße 40, 30177 Hannover.

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